Zum Inhalt

Anlagen und Instandhaltung

Prüf- und Wartungsfristen aus Belegen statt aus dem Ordner

Wie ein Register, das aus Rechnungen und Verträgen entsteht, Bußgelder und Stillstand verhindert.

Von Ocost · · 5 Min. Lesezeit

Prüf- und Wartungsfristen leben in vielen Unternehmen noch im Ordner, und erinnert wird man durch den Bescheid. Dabei steht das Nötige längst in den Belegen.

Das Register aus den Belegen

Aus Rechnungen, Wartungsverträgen und Lieferscheinen schlägt Ocost vor, was ins Inventar gehört: welches Gerät, welcher Dienstleister, welche Frist. Gesetzliche Prüfungen stehen mit ihrer Vorschrift da, etwa DGUV V3, und jede Frist mit dem Tag, an dem zu handeln ist, nach Wochenenden und Feiertagen.

Was das verhindert

  • Bußgelder durch versäumte Prüffristen
  • Ungeplanten Stillstand von Geräten, die gewartet sein müssten
  • Doppelte oder vergessene Wartungen

Statt eine Liste zu pflegen, bestätigen Sie, was Ocost gefunden hat; jeder neue Beleg hält das Register aktuell.